Wohnungseigentümer können nun (etwas) aufatmen. Jedenfalls in Bayern dürften Eigentümerversammlungen (innerhalb von geschlossenen Räumen) mit jedenfalls bis zu maximal 50 Personen bzw. Gästen ab nächster Woche wieder möglich sein.
Die Bayerische Staatsregierung hat in ihrer dieswöchigen Kabinettssitzung vom 16.06.2020 verschiedene weitere Corona-Lockerungen verfügt, unter anderem, dass neben bestimmten Kunst-/Kulturveranstaltungen und Gottesdiensten (auch) „andere, üblicherweise nicht für ein beliebiges Publikum angebotene oder aufgrund ihres persönlichen Zuschnitts nur von einem absehbaren Teilnehmerkreis besuchte Veranstaltungen“ ab 22.06.2020 mit „bis zu 50 Gästen innen“ möglich sind. Darunter wird man auch (kleinere) Eigentümerversammlungen nach dem WEG fassen können. Denn auch Eigentümerversammlungen werden nur von einem bestimmten Personenkreis besucht (Grundsatz der Nichtöffentlichkeit).
Lesen Sie hier Näheres sowie die offizielle Pressemitteilung der Bayerischen Staatskanzlei vom 16.06.2020 (sh. dort insb. Ziff. 7.).
Update: Ab dem 08.07.2020 dürfen in Bayern Veranstaltungen mit bis zu 200 Personen im Freien sowie 100 Personen in geschlossenen Räumen stattfinden. Dabei sind allerdings weiterhin die Hygienevorschriften, darunter insbesondere das Abstandsgebot, einzuhalten.
Damit dürften jedenfalls in Bayern Eigentümerversammlungen in den meisten Eigentümergemeinschaften zumindest aus infektionsschutzrechtlicher Sicht wieder möglich sein.
Da die weitere Entwicklung der Pandemie nicht absehbar sei und auch damit gerechnet werden müsse, dass Lockerungen wieder zurückgenommen werden, raten Verbände und Interessenvertretungen derzeit, Mitgliederversammlungen etc. zeitnah zu planen und durchzuführen.