Runderneuerung – neuer Wohnungseigentumsgesetz-Entwurf

Bekanntlich war der von der Bundesregierung eingebrachte Gesetzesentwurf für das neue Wohnungseigentumsgesetz (WEG) in der Fachwelt und besonders bei den Verbänden der Immobilienwirtschaft auf heftige Kritik gestoßen. Dies, da durch die ursprünglich geplanten Gesetzesänderungen die Eigentümerrechte zu stark beschränkt worden wären (vgl. dazu bereits den diesseitigen Beitrag vom 15.04.2020).

Nun haben sich die Bun­des­tags­frak­tio­nen von CDU/CSU und SPD auf die De­tails der lange ge­plan­ten Re­form ver­stän­digt, wobei der ursprüngliche, in Kritik geratene Entwurf in vielen Punkten „entschärft“ worden ist.

Es ist geplant, dass das nun nachgebesserte, neue WEG noch in diesem November in Kraft treten soll, damit Eigentümergemeinschaften bei Investitionen noch vom reduzierten Mehrwertsteuersatz (16 %) profitieren können.

Lesen Sie dazu eine aktuelle Meldung des Beck-Verlags, wie auch des Verbands Haus & Grund sowie des Vereins wohnen im eigentum.

Veröffentlicht von RA Sven Idek

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