Der Deutsche Bundestag hat gestern (17.09.2020) nach längerem Hin und Her nun endlich den Entwurf der Bundesregierung zur Förderung der Elektromobilität und zur Modernisierung des Wohnungseigentumsgesetzes und zur Änderung von kosten- und grundbuchrechtlichen Vorschriften (Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz) in der vom Rechtsausschuss geänderten Fassung (Drucksache 19/22634) angenommen.
Nun muss allerdings noch der Bundesrat seine Zustimmung zu dieser (zweiten) WEG-Novelle erteilen. Ursprünglich war vorgesehen, dass das neue Wohnungseigentumsgesetz schon heute (18.09.2020) im Bundesrat thematisiert wird. Das SPD-geführte Bundesland Bremen sowie die schwarz-grün regierten Bundesländer haben allerdings dagegen gestimmt, die WEG-Reform bereits am 18.09.2020 im Bundesrat zu behandeln, sodass davon auszugehen ist, dass das neue WEG in der kommenden Sitzung am 09.10.2020 im Bundesrat auf die Tagesordnung kommt. Damit könnte das neue Gesetz zwar nicht, wie bislang von der Fachwelt erwartet, ab November, aber jedenfalls ab dem 01.12.2020 in Kraft treten.
Lesen Sie dazu hier auch eine diesbezügliche Zusammenfassung des Haufe-Verlags.