WEMoG erhält grünes Licht im Bundesrat

In seiner gestrigen Sitzung hat der Bundesrat die Zustimmung zum neuen Wohnungseigentumsgesetz (WEG) erteilt (Genau gesagt hat er keinen Antrag auf Einberufung des Vermittlungsausschusses gestellt). Der zuvor am 17.09.2020 im Bundestag beschlossene Gesetzentwurf des Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetzes (WEMoG) wird damit voraussichtlich zum 01.12.2020 in Kraft treten.

Lesen Sie hier das Beschlussprotokoll des entsprechenden Tagesordnungspunktes vom 09.10.2020.

Die wesentlichen Aspekte der WEG-Reform finden Sie hier zusammengefasst.

Veröffentlicht von RA Sven Idek

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