2G-Regel im Einzelhandel gekippt

Und wieder gibt es (heute) eine neue Entscheidung des BayVGH zur Beschränkung des Zugangs zu bayerischen Einzelhandelsgeschäften im Rahmen der Corona-Pandemie.

Nachdem das Gericht bereits am 29.12.2021 über einen ähnlichen Sachverhalt urteilen musste (vgl. den diesseitigen Blog-Beitrag), haben die Richter heute (19.01.2022) in der Sache entschieden, dass die „2G-Regel“ für Einzelhandelsgeschäfte vorläufig außer Vollzug gesetzt wird.

BayVGH, Beschluss vom 19. Januar 2022, Az. 20 NE 21.3119

Nach Auffassung des Senats dürfte eine „2G“-Zugangsbeschränkung für Betriebe
des Einzelhandels im Infektionsschutzgesetz zwar eine ausreichende gesetzliche Grundlage finden und dürften die Voraussetzungen hierfür grundsätzlich erfüllt sein. Das Infektionsschutzgesetz gebe aber vor, dass sich die Reichweite von Ausnahmeregelungen – wie hier für die „Ladengeschäfte zur Deckung des täglichen Bedarfs“ – mit hinreichender Klarheit aus der Verordnung selbst ergeben müsse und nicht auf die Ebene des Normenvollzugs und dessen gerichtlicher Kontrolle verlagert werden dürfe. Diesen Anforderungen werde die angegriffene Regelung nicht gerecht.

Lesen hier die Pressemitteilung des BayVGH.

Veröffentlicht von RA Sven Idek

Der Blog von Rechtsanwalt Sven Idek