Beratung

Guter Rat ist teuer – schlechter Rat oftmals noch teurer.

In bestimmten Konstellationen ist es sinnvoll, rechtzeitig in eine anwaltliche Beratung zu investieren, bevor im Streitfall unter Umständen wesentlich mehr Lehrgeld bezahlt werden muss.

Beispielsweise bei folgenden Sachverhalten empfehle ich, möglichst im Vorhinein einen Spezialisten zu konsultieren:

  • Vertragsgestaltung (etwa beim Kauf einer Eigentumswohnung)
  • Eingehung von Schuldverhältnissen (z.B. Vermietung einer Ladeneinheit)
  • Änderung von Schuldverhältnissen (z.B. Geltendmachung einer Mieterhöhung)
  • Beendigung von Schuldverhältnissen (z.B. Durchsetzung einer Kündigung)
  • rechtliche Bewertung von Sachverhalten (Rechtsgutachten)
  • Beitreibung einer streitigen Forderung
  • Geltendmachung/Abwehr von Schadensersatzansprüchen
  • Prüfung der Erfolgsaussichten einer Klage oder eines Rechtsmittels

„Der Rechtsanwalt ist hochverehrlich, doch seine Kosten oft beschwerlich.“

Wilhelm Busch

Damit es Ihnen nicht so ergeht wie Wilhelm Busch (siehe oben), kläre ich Sie von Anfang an über die mit der anwaltlichen Tätigkeit verbundenen Kosten auf.

Meine Vergütung richtet sich dabei prinzipiell nach einer vorab mit Ihnen zu treffenden individuellen Vergütungsvereinbarung (siehe § 3a und § 34 RVG). Geht die anwaltliche Tätigkeit über die reine Beratung hinaus, kann ggf. auch orientiert am Streitwert (Gegenstandswert) anhand der gesetzlichen Gebühren (RVG) abgerechnet werden.

Sprechen Sie mich gerne an! Der erste Anruf bzw. die erste Kontaktaufnahme ist für Sie immer unverbindlich und kostenlos.