Vertretung

Als Anwalt habe ich (natürlich) Erfahrung im Streiten,

aber auch in der Streitvermeidung.

Oft ist es sinnvoll, sich bereits in einem frühen Stadium außergerichtlich von einem spezialisierten Rechtsanwalt beraten und vertreten zu lassen. Denn dann lässt sich ein in der Entstehung befindlicher Konflikt in aller Regel noch beeinflussen und teilweise sogar ohne Einschaltung der Gerichte beilegen. Das ist für die Mandantschaft häufig wirtschaftlicher als langwieriges und teures Prozessieren.

Sollte sich eine gerichtliche Auseinandersetzung nicht vermeiden lassen, stehe ich Ihnen mit meiner 20-jährigen Erfahrung in der zivil- und arbeitsgerichtlichen Prozessführung in allen Instanzen zur Seite. Dabei kann ich zusätzlich auf die Expertise der mir 2007 verliehenen Fachanwaltschaft für Miet- und Wohnungseigentumsrecht zurückgreifen.

Für meine Mandanten setze ich mich von Beginn bis zum Abschluss einer Rechtssache mit hohem Engagement ein – teils über Jahre hinweg. Insoweit habe ich für meine Auftraggeber in unterschiedlichen Konstellationen auch letztinstanzliche Prozesserfolge vor dem Bundesgerichtshof (BGH) und dem Bundesarbeitsgericht (BAG) erstritten.

Entscheidung des BGH nach Rücknahme des gegnerischen Rechtsmittels, Az. V ZR 32/19 (BGH)